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§ 3 - Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
- Ehrenmitgliedern mit vollem Stimm- und Wahlrecht,
- ordentlichen Mitgliedern mit vollem Stimm- und Wahlrecht,
- fördernden Mitgliedern ohne Stimm- und Wahlrecht,
- jugendlichen Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne Stimm- und Wahlrecht