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§ 18 - Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 11.10.2002, spätestens aber mit Eintragung bzw. Genehmigung in das Vereinsregister in Kraft.
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Die Satzung tritt mit Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 11.10.2002, spätestens aber mit Eintragung bzw. Genehmigung in das Vereinsregister in Kraft.