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§ 15 - Satzungsänderungen
- Diese Satzung kann nur durch eine Jahreshauptversammlung oder eine speziell hierfür einberufene Mitgliederversammlung geändert werden. In beiden Fällen müssen die Einladungen zur Versammlung einen entsprechenden Punkt enthalten.
- Im übrigen finden die Bestimmungen des § 9 Abs. VII Anwendung.